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VG Frankfurt/Main, 04.11.2009 - 7 K 4075/08.F |
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VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 04. November 2009 - 7 K 4075/08.F (https://dejure.org/2009,23343)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Rechtsgebiet: Kommunalverfassungsrecht, Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtlich tätige Kreistagsabgeordnete
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit eines Rechtsreferendars als Abgeordneter eines Kreistages; Verdienstausfallentschädigung für tatsächlich entstanden und nachgewiesenen Verdienstausfall im Fall einer Möglichkeit der Kostenvermeidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 07.09.1989 - 7 C 4.89
Landkreis - Kreisrat - Selbstständige Tätigkeit - Verdienstausfallentschädigung - …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.11.2009 - 7 K 4075/08
Anders als der Arbeitnehmer, der regelmäßig über die Zeit der Erbringung seiner Arbeitsleistung nicht disponieren kann, kann der freiberuflich Tätige regelmäßig über seine Arbeitszeit selbst verfügen und ist somit auch imstande, etwaige Arbeits- und damit Einkommensverluste auszugleichen, so dass er auf Entschädigung für einen Verdienstausfall nicht in gleicher Weise wie ein Arbeitnehmer angewiesen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.09.1989 - 7 C 4/89 - zur Frage gleichheitswidriger Regelungen in einer Entschädigungssatzung; NvWZ 1990, S. 162, 164).
- AGH Brandenburg, 22.03.2021 - AGH I 7/17 Der Kläger führte unter Bezugnahme auf diverse Rechtsprechung (VG Düsseldorf 1 K 4699/2 Rn 14 juris; VG Oldenburg, U. v. 23. Mai 2001- 2 A 790/99-, Nds. OVG, U. v. 21.09.1999- 10 L 1997/99; VG Frankfurt U. v. 04.11.2009, 7 K 4075/08.F) aus, dass es sich bei der Entscheidung über eine Aufwandsentschädigung gerade um einen Verwaltungsakt handele.
- VG Darmstadt, 06.10.2016 - 3 K 1435/14
Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
§ 27 Abs. 1 S. 1 HGO sieht eine Ausgleichszahlung vor, um zu verhindern, dass der Mandatsträger zusätzlich zu seiner zeitlichen Inanspruchnahme durch das Ehrenamt finanzielle Opfer bringen muss (vgl. VG Frankfurt, Urt. v. 04.11.2009 - 7 K 4075/08.F -, juris Rdnr. 25). - VG Gelsenkirchen, 20.10.2010 - 7 L 370/10
Ausdehnung einer Gewerbeuntersagung auf alle anderen Gewerbe wegen erheblicher …
Entscheidend für die Rechtmäßigkeit der Gewerbeuntersagung ist, dass im März 2010 zu Lasten der Antragstellerin (erneut: vgl. die früheren Klage- und Eilverfahren 7 K 4075/08 und 7 L 924/08 hinsichtlich der - aufgehobenen - Gewerbeuntersagung vom 17. Juli 2008) erhebliche Rückstände bei mehreren öffentlichen Gläubigern bestanden, darunter beim Finanzamt von über 30.000 EUR, bei der Handwerkskammer von über 9.000 EUR und bei Krankenkassen von ca. 1.000 EUR.